Auch 2 Räder
machen Spaß!
Folgende Zweiradführerscheine könnt ihr bei uns machen:
Mofa
Für die Mofa-Prüfbescheinigung müsst ihr mindestens 15 Jahre
alt sein. Ca. 4 Monate vor eurem 15. Geburtstag könnt ihr mit der Ausbildung
anfangen und 6 Wochen vorher die theoretische Prüfung machen. Ihr müsst
mindestens eine Doppelstunde mit dem Fahrlehrer fahren und euer Können
unter Beweis stellen. Nach Aushändigung der Prüfbescheinigung dürft ihr
z.B. Roller oder andere einspurige Kraftfahrzeuge bis maximal 25 km/h fahren.
Klasse M
Hierzu zählen einspurige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h
(50 km/h bei alten Modellen) und bis maximal 50 ccm Hubraum, z.B. Roller.
Ihr müsst ein Mindestalter von 16 Jahren haben. 3 Monate vor Vollendung
des 16. Lebensjahres dürft ihr die theoretische und 1 Monat vorher die
praktische Prüfung ablegen.
Klasse A1
Für diese Klasse ist ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich.
Im Alter von 16-18 Jahren dürft ihr mit maximal 80 km/h einspurige Kraftfahrzeuge
fahren. Ab einem Alter von 18 Jahren darf die Drosselung entfernt werden und das
Fahrzeug "offen" mit maximal 15 PS/11 kW gefahren werden. Hierbei gibt es keine
Geschwindigkeitsbegrenzung, aber der Hubraum darf maximal 125 ccm betragen.
3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres könnt ihr die theoretische Prüfung
ablegen, 1 Monat vorher die praktische Prüfung.
Klasse A beschränkt
Für diese Klasse braucht ihr ein Mindestalter von 18 Jahren.
Gefahren werden dürfen dann alle Motorräder ohne Hubraumbegrenzung bis 34 PS/25 KW.
Nach 2 Jahren wird die PS/KW-Begrenzung automatisch aufgehoben. Auch hier gilt die Regelung,
dass ihr 3 Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres die theoretische und 1 Monat
vorher die praktische Prüfung machen könnt.
Klasse A direkt
Das Einstiegsalter für diese Zweirad-Führerscheinklasse liegt bei 25 Jahren.
Hier gibt es keine PS/KW- und Hubraumbegrenzung. 3 Monate vor Vollendung des 25. Lebensjahres
könnt ihr die theoretische und 1 Monat vorher die praktische Prüfung ablegen.